Umweltrichtlinie

Diese Umweltrichtlinie beschreibt die Grundsätze, nach denen Fatalyinterior (nachfolgend „wir“) Umweltbelange bei der Auswahl und Darstellung von Waren, bei Verpackungen, bei der Bearbeitung von Bestellungen sowie bei Rückgaben und Entsorgungshinweisen berücksichtigt.

Wir verfolgen einen sachlichen und nachvollziehbaren Ansatz. Diese Richtlinie enthält keine pauschale Zusicherung, dass sämtliche Waren oder Abläufe ohne Umweltauswirkungen sind.

1. Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt für die über unsere Internetseite angebotenen Waren und die damit verbundenen Abläufe, insbesondere:

  • Auswahl und Beschreibung der Waren;
  • Verwendung und Behandlung von Verpackungsmaterialien;
  • Bearbeitung und Versand von Bestellungen;
  • Vermeidung unnötiger Beschädigungen;
  • Rückgaben und Wiederverwendung geeigneter Waren;
  • Hinweise zur Trennung und Entsorgung von Materialien.

2. Grundsätze zur Abfallvermeidung

Bei unseren beeinflussbaren Abläufen orientieren wir uns an der Rangfolge des § 6 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Diese Rangfolge umfasst:

  • Vermeidung von Abfällen;
  • Vorbereitung zur Wiederverwendung;
  • stoffliche Verwertung;
  • sonstige Verwertung;
  • Beseitigung als letzte Möglichkeit.

Soweit es für die Ware und einen sicheren Versand geeignet ist, sollen unnötige Verpackungsbestandteile vermieden und verwendbare Materialien einer weiteren Nutzung oder ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden.

3. Auswahl der Waren

Bei der Zusammenstellung unseres Sortiments können wir unter anderem folgende Gesichtspunkte berücksichtigen:

  • vorgesehene Nutzungsdauer;
  • Stabilität und Alltagstauglichkeit;
  • Pflege- und Nutzungseigenschaften;
  • Austauschbarkeit einzelner Bestandteile, soweit dies bei der jeweiligen Ware vorgesehen ist;
  • Materialangaben und verfügbare Herstellerinformationen;
  • Abmessungen und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

Die Aufnahme einer Ware in unser Sortiment stellt keine allgemeine Aussage über eine besondere Umweltverträglichkeit dar.

4. Umweltbezogene Produktangaben

Umweltbezogene Angaben werden nur verwendet, wenn sie sich auf konkrete und nachvollziehbare Merkmale der jeweiligen Ware, ihrer Verpackung oder ihrer Herstellung beziehen.

Allgemeine Begriffe werden nicht als umfassende Zusicherung verwendet, wenn ihre Bedeutung nicht eindeutig erläutert werden kann.

Soweit eine Produktseite Angaben zu wiederverwendeten, wiederverwertbaren oder nachwachsenden Materialien enthält, beziehen sich diese Angaben ausschließlich auf den dort ausdrücklich bezeichneten Bestandteil und den angegebenen Umfang.

Umweltbezogene Angaben dürfen nach §§ 5 und 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb weder unrichtig sein noch wesentliche Informationen vorenthalten, die für das Verständnis der Aussage erforderlich sind.

5. Nachweise und Kennzeichnungen

Eine besondere Umweltkennzeichnung, Materialherkunft oder Prüfung wird nur angegeben, wenn uns dafür geeignete und überprüfbare Informationen vorliegen.

Eine Kennzeichnung bezieht sich nur auf den ausdrücklich beschriebenen Prüfgegenstand. Sie darf nicht ohne entsprechende Grundlage auf die gesamte Ware, sämtliche verwendeten Materialien oder alle mit der Ware verbundenen Abläufe übertragen werden.

Ändern sich die zugrunde liegenden Informationen, können wir die betreffende Darstellung berichtigen oder entfernen.

6. Verpackungen

Verpackungen dienen dem Schutz der Ware während Lagerung, Bearbeitung und Beförderung. Eine Verringerung des Verpackungsumfangs darf daher nicht dazu führen, dass die Ware unzureichend geschützt wird und dadurch zusätzliche Schäden oder Rücksendungen entstehen.

Soweit es unter Berücksichtigung von Größe, Gewicht, Material und Schutzbedarf möglich ist, achten wir auf:

  • eine dem Warenumfang angemessene Verpackungsgröße;
  • die Vermeidung unnötiger Hohlräume;
  • die Begrenzung nicht erforderlicher Verpackungsbestandteile;
  • die Verwendung geeigneter schützender Materialien;
  • eine möglichst einfache Trennbarkeit unterschiedlicher Materialien;
  • die Wiederverwendung geeigneter Verpackungsbestandteile, soweit Sicherheit und Sauberkeit gewährleistet sind.

7. Pflichten für Verkaufs- und Versandverpackungen

Für mit Ware befüllte Verkaufs- und Versandverpackungen werden die jeweils einschlägigen Anforderungen des Verpackungsgesetzes berücksichtigt.

Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen gelten insbesondere die Systembeteiligungspflicht nach § 7 Absatz 1 und die Registrierungspflicht nach § 9 Absatz 1 des Verpackungsgesetzes.

Verpackungen, für die eine Rücknahmepflicht nach § 15 des Verpackungsgesetzes besteht, werden entsprechend den dort genannten Voraussetzungen zurückgenommen und nach § 16 Absatz 5 des Verpackungsgesetzes vorrangig einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder einer stofflichen Verwertung zugeführt.

8. Trennung von Verpackungsmaterialien

Empfänger sollten Verpackungsbestandteile nach Möglichkeit voneinander trennen und entsprechend den örtlichen Entsorgungsvorgaben behandeln.

Je nach Verpackung können insbesondere folgende Materialarten vorkommen:

  • Papier und Pappe;
  • Kunststoff;
  • Metall;
  • Holz;
  • Textilmaterialien;
  • Verbundmaterialien.

Örtliche Sammel- und Entsorgungsbedingungen können voneinander abweichen. Maßgeblich sind die Hinweise des zuständigen örtlichen Entsorgungsträgers.

9. Bearbeitung von Bestellungen

Wir bemühen uns, Bestellungen übersichtlich zu bearbeiten und vermeidbare Fehlversendungen zu verhindern.

Vor der Übergabe an den Zustelldienst können insbesondere die Bestellnummer, die ausgewählte Ware, die Stückzahl und die Lieferanschrift geprüft werden.

Eine sorgfältige Prüfung soll dazu beitragen, zusätzliche Beförderungswege aufgrund falsch zugeordneter oder unvollständig bearbeiteter Bestellungen zu vermeiden.

10. Versand und Zustellung

Bei der Auswahl einer geeigneten Versandart werden insbesondere Größe, Gewicht, Schutzbedarf und Zustellfähigkeit der Ware berücksichtigt.

Soweit mehrere Bestandteile einer Bestellung sicher gemeinsam versendet werden können, kann eine gemeinsame Versendung erfolgen. Eine Aufteilung in mehrere Pakete bleibt möglich, wenn dies aufgrund der Größe, des Gewichts, der Verfügbarkeit oder des Schutzbedarfs erforderlich ist.

Die Sicherheit der Ware und die Vermeidung von Transportschäden haben Vorrang vor einer unangemessenen Verringerung des Verpackungsumfangs.

11. Vermeidung von Transportschäden

Beschädigte Waren können zusätzliche Verpackungs-, Beförderungs- und Bearbeitungsvorgänge verursachen. Daher achten wir bei der Versandvorbereitung auf eine dem jeweiligen Produkt angemessene Sicherung.

Empfänger sollten eine sichtbar beschädigte Verpackung nach Möglichkeit dokumentieren und unseren Kundendienst zeitnah informieren.

Eine sorgfältige Dokumentation erleichtert die Prüfung des Schadens und kann unnötige weitere Beförderungsvorgänge vermeiden.

12. Rückgaben

Vor einer Rücksendung sollte geprüft werden, ob das Anliegen durch eine Klärung mit unserem Kundendienst gelöst werden kann.

Eine Rückgabe muss entsprechend unserer Rückgabe-, Umtausch- und Erstattungsrichtlinie angemeldet und transportsicher verpackt werden.

Soweit die ursprüngliche Verpackung noch geeignet ist, kann sie für die Rücksendung erneut verwendet werden. Ist sie nicht mehr ausreichend stabil, muss eine andere geeignete Schutzverpackung verwendet werden.

Die gesetzlichen Rechte bei mangelhafter Ware sowie das Widerrufsrecht bleiben unberührt.

13. Prüfung zurückgesandter Waren

Zurückgesandte Waren werden nach ihrem Eingang geprüft. Dabei können insbesondere Vollständigkeit, Zustand, Gebrauchsspuren und Funktionsfähigkeit berücksichtigt werden.

Waren, die sich in einem geeigneten Zustand befinden, können erneut der vorgesehenen Nutzung zugeführt werden. Waren oder Bestandteile, die nicht mehr verwendbar sind, sollen entsprechend ihrer Materialart und den verfügbaren Entsorgungsmöglichkeiten behandelt werden.

Eine erneute Bereitstellung erfolgt nur, wenn der Zustand der Ware und die maßgeblichen Anforderungen dies zulassen.

14. Pflege und Nutzungsdauer

Eine sachgemäße Nutzung und Pflege kann dazu beitragen, die Nutzungsdauer von Möbeln und Einrichtungsgegenständen zu erhalten.

Die auf der Produktseite oder in den beigefügten Unterlagen enthaltenen Hinweise zu Nutzung, Belastung, Montage, Reinigung und Pflege sollten beachtet werden.

Ungeeignete Reinigungsmittel, übermäßige Feuchtigkeit, nicht vorgesehene Belastungen oder eine fehlerhafte Montage können die Ware beschädigen und ihre Nutzungsdauer verkürzen.

15. Reparatur und Ersatzteile

Soweit für eine Ware Ersatzteile oder geeignete Möglichkeiten zur Instandsetzung verfügbar sind, kann unser Kundendienst Auskunft über die bekannten Möglichkeiten geben.

Die Verfügbarkeit hängt von der jeweiligen Ware, dem benötigten Bestandteil und dem Zeitpunkt der Anfrage ab. Eine allgemeine oder zeitlich unbegrenzte Verfügbarkeit von Ersatzteilen wird nicht zugesichert.

Reparaturen sollten nur durchgeführt werden, wenn die sichere Nutzung der Ware anschließend gewährleistet ist.

16. Elektronische Unterlagen

Bestellbestätigungen, Versandinformationen und sonstige Mitteilungen können in elektronischer Form bereitgestellt werden.

Dadurch kann der Umfang zusätzlicher Papierunterlagen verringert werden. Unterlagen, die aus sachlichen oder zwingenden Gründen der Ware beigefügt werden müssen, bleiben hiervon unberührt.

17. Verantwortung der Empfänger

Empfänger können zu einem sorgfältigen Umgang mit Waren und Verpackungen beitragen, indem sie:

  • Waren entsprechend den Nutzungs- und Pflegehinweisen verwenden;
  • geeignete Verpackungen für Rücksendungen erneut nutzen;
  • Verpackungsmaterialien nach Möglichkeit trennen;
  • örtliche Hinweise zur Entsorgung beachten;
  • noch verwendbare Waren nicht unnötig entsorgen;
  • Beschädigungen frühzeitig melden.

18. Keine pauschalen Umweltzusicherungen

Diese Richtlinie stellt keine Zusicherung dar, dass eine bestimmte Ware vollständig wiederverwertbar, frei von Umweltauswirkungen oder für jeden Entsorgungsweg geeignet ist.

Die tatsächliche Verwertbarkeit kann insbesondere von der Materialzusammensetzung, dem Zustand der Ware, der örtlichen Sammelstruktur und den verfügbaren Behandlungsverfahren abhängen.

Maßgeblich sind die konkreten Angaben auf der jeweiligen Produktseite sowie die örtlichen Entsorgungshinweise.

19. Überprüfung unserer Abläufe

Wir können unsere beeinflussbaren Abläufe regelmäßig prüfen und anpassen. Dabei können insbesondere folgende Bereiche berücksichtigt werden:

  • Umfang und Eignung von Verpackungen;
  • Häufigkeit vermeidbarer Transportschäden;
  • Verständlichkeit von Material- und Pflegeangaben;
  • Bearbeitung von Rücksendungen;
  • Richtigkeit umweltbezogener Angaben.

Änderungen werden nur übernommen, wenn sie sachlich geeignet, umsetzbar und mit einer sicheren Bereitstellung der Waren vereinbar sind.

20. Änderungen dieser Richtlinie

Wir können diese Umweltrichtlinie anpassen, wenn sich unsere Abläufe, das Sortiment, Verpackungsanforderungen oder die maßgeblichen Bestimmungen ändern.

Die jeweils gültige Fassung wird auf unserer Internetseite veröffentlicht. Das am Anfang angegebene Datum bezeichnet den Stand der zuletzt veröffentlichten Fassung.

21. Kontakt

Bei Fragen zu Verpackungen, Materialangaben, Pflegehinweisen oder dieser Umweltrichtlinie kann unser Kundendienst kontaktiert werden.

Kontaktadresse: 27.01.13 DOSHIDA, BEZIRK NERIMA, TOKIO 179-0076, JAPAN
Kundendiensttelefon: +81 (808) 268 49 34
Kundendienst-E-Mail: admin@fatalyinterior.com
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit)